DIN 5008 Geschäftsbrief
DIN 5008 Geschäftsbrief
Der DIN 5008 Geschäftsbrief dient im Gegensatz zum privaten Brief der Geschäftskorrespondenz. Zwei wichtige Bestandteile des DIN 5008 Geschäftsbriefs sind daher der Firmenbriefkopf, der das Firmenlogo enthält und die Geschäftsangaben am Briefende.
Geschäftsangaben im DIN 5008 Geschäftsbrief
Der DIN 5008 Geschäftsbrief enthält die Geschäftsangaben des Unternehmens. Diese stehen immer am Ende der Seite. Zu den Geschäftsangaben zählen der Sitz der Gesellschaft, sprich die Adresse, die Kontaktdaten wie Telefonnummer, E-Mail und Telefax sowie die Kontoverbindung. Steuer-Nr. bzw. die USt-IdNr muss in den Geschäftsangaben enthalten sein, wenn es sich bei dem Brief um eine Rechnung handelt.
Kapitalgesellschaften müssen weitere Angaben in der Fußzeile des Briefes vermerken. Der Firmenname muss mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut übereinstimmen. Zudem sind Rechtsform und Sitz der Gesellschaft zu vermerken. Auch das zuständige Registergericht und die Handelsregisternummer müssen angegeben werden.
Falls die Gesellschaft einen Aufsichtsrat hat, so ist der Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname des Aufsichtsratsvorsitzenden anzugeben. Weitere Pflichtangaben für Kapitalgesellschaften sind die Namen des Vorsitzenden und aller Mitglieder des Vorstandes und die Namen der Geschäftsführer bei einer GmbH.
Unterschied zwischen DIN 5008 Geschäftsbrief und einem privaten Brief
Im Gegensatz zum DIN 5008 Geschäftsbrief sind im privaten Brief keine Geschäftsangaben oder gesellschaftsrechtlichen Angaben enthalten. Wird die private Korrespondenz ähnlich wie der DIN 5008 Geschäftsbrief gestaltet, ist es angebracht, einen Briefkopf mit einem Logo zu verwenden. Der Informationsblock darf verwendet werden, dies ist jedoch nicht verpflichtend.
Achten Sie auch in Ihrer privaten Korrespondenz auf eine korrekte Gestaltung des Adressfeldes mit allen Adressangaben, analog zum DIN 5008 Geschäftsbrief. Bei Ihrer privaten Korrespondenz muss der Name des Schreibers nicht noch einmal zusätzlich zur Unterschrift maschinenschriftlich wiederholt werden. Am besten unterzeichen Sie Ihren privaten Brief in Anlehnung an den DIN 5008 Geschäftsbrief mit Vor- und Zunamen.
Wählen Sie, wie für den DIn 5008 Geschäftsbrief, auch für Ihre private Korrespondenz immer einen gruffigen Betreff. Dieser fasst den Inhalt des Briefes in knappen Worten zusemman. Anlagen sind im privaten Brief wie im DIN 5008 Geschäftsbrief zu erfassen.
Tags: DIN 5008, DIN 5008 Geschäftsbrief
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