Geschäftsbrief DIN 5008

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Inhalte Geschäftsbrief DIN 5008

Der Geschäftsbrief DIN 5008 ist im Gegensatz zum privaten Brief für die Korrespondenz zwischen Geschäftspartnern gedacht. Daher sind wichtige Inhalte des Geschäftsbriefs DIN 5008 der Firmenbriefkopf mit dem Firmenlogo und die Geschäftsangaben am Ende des Briefes.

Geschäftsangaben im Geschäftsbrief DIN 5008

Der Geschäftsbrief DIN 5008 enthält am Ende der Seite die Geschäftsangaben des Unternehmens. Dazu zählen der Sitz der Gesellschaft (Adresse), die Kontaktdaten wie E-Mail, Telefonnummer und Telefax sowie die Kontoverbindung. Bei Rechnungen enthalten die Geschäftsangaben zudem die Steuer-Nr. bzw. die USt-IdNr.

Bei Kapitalgesellschaften gibt es zudem weitere Angaben, die in der Fußzeile der Vorlage zu vermerken sind. So muss der Firmenname mit dem im Handelsregister eingetragenen Wortlaut übereinstimmen und Rechtsform und Sitz der Gesellschaft müssen angegeben sein. Auch ist das zuständige Registergericht anzugeben und die Handelsregisternummer. Hat die Gesellschaft einen Aufsichtsrat, so ist der Familienname und mindestens ein ausgeschriebener Vorname des Aufsichtsratsvorsitzenden anzugeben. Auch sind die Namen des Vorsitzenden und aller Mitglieder des Vorstandes bzw. die Namen der Geschäftsführer bei einer GmbH anzugeben.

Unterschied zwischen Geschäftsbrief DIN 5008 und einem privaten Brief

Im Gegensatz zum Geschäftsbrief DIN 5008 enthält der private Brief keine Geschäftsangaben oder gesellschaftsrechtlichen Angaben. Wird die private Korrespondenz in Anlehnung an den Geschäftsbrief DIN 5008 gestaltet, so kann diese ebenfalls einen Briefkopf mit den privaten Kontaktdaten und einem Logo enthalten. Ein Informationsblock ist möglich, jedoch für die Gestaltung des privaten Briefes nicht verpflichtend. Wichtig ist, dass das Adressfeld sich auch in der privaten Korrespondenz an der richtigen Stelle befindet und die korrekte Zeilenanzahl enthält. Eine maschinenschriftliche Wiederholung des Namens des Unterzeichnenden ist, im Gegensatz zum Geschäftsbrief, nicht vorgesehen. Jedoch sollte auch der private Brief in Anlehnung an den Geschäftsbrief DIN 5008 immer mit dem Vor- und Zunamen unterzeichnet werden. Wie für den Geschäftsbrief ist auch für den privaten Brief ein griffiger Betreff zu wählen, der den Inhalt des Briefes zusammenfasst. Auch sind Anlagen wie im Geschäftsbrief DIN 5008 anzugeben.

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